Voraussetzung für die Teilnahme


Für jede Lerndienstleistung wird vom Veranstalter ein Aufgebot erstellt, das alle relevanten Informationen für die Teilnahme enthält. Dazu gehören die Kurszeiten und der Kursort, die individuellen Teilnahmevoraussetzungen und die Ausrüstungsgegenstände, die jeder Teilnehmer mitbringen muss. Lesen Sie das Aufgebot sorgfältig durch und bringen Sie dieses am ersten Kurstag mit.

Atemschutztauglichkeit

Für alle Ausbildungen unter Atemschutz wird eine medizinisch bestätigte Atemschutztauglichkeit vorausgesetzt. Es obliegt dem Veranstalter zu prüfen, dass alle Teilnehmer sowohl körperlich tauglich als auch für den Atemschutzeinsatz ausgebildet sind.

Fit und ausgeruht

Die meisten Lerndienstleistungen setzen eine gute körperliche Verfassung und Aufnahmefähigkeit voraus. Bitte beachten Sie daher, dass Sie ausgeruht und fit zu einer Lerndienstleistung anreisen. Einschränkungen wie Unwohlsein, Verletzungen, Müdigkeit und dergleichen sind einer erfolgreichen Ausbildung abträglich. Der Kurs-Kommandant bzw. die Verantwortlichen eines Veranstalters können für den Fall einer unzureichenden Leistungsfähigkeit die Teilnahme an einer Lerndienstleistung jederzeit verweigern.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Drogen-, Medikamenten- und Alkoholkonsum beeinträchtigen nicht nur die Leistungsfähigkeit erheblich, sondern können gravierende Auswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb und dessen Sicherheit haben. Daher werden Teilnehmer unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss von Lerndienstleistungen grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: ärztlich verschriebene Medikamente, die die persönliche Leistungsfähigkeit und Sicherheit nicht beeinträchtigen). Alkohol wird erst abends nach Dienstschluss und ausschliesslich in der Lounge ausgeschenkt. Wir behalten uns vor, den Alkoholkonsum im Hinblick auf die Ausbildung des Folgetages einzuschränken. Wird zu Ausbildungsbeginn vermutet, dass ein Teilnehmer nicht nüchtern ist, so wird vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Es gilt die Hausordnung.

Wege zur Teilnahme


Veranstalter nutzen unsere Ausbildungsinfrastruktur auf vielfältige Art und Weise. Abhängig vom Veranstalter, der Art der Veranstaltung und weiteren Parametern ist das Anmeldeprozedere im Einzelfall sehr unterschiedlich. Normalerweise ist es so, dass Feuerwehrangehörige durch ihre Feuerwehr zu einer Lerndienstleistung angemeldet werden. In der Regel bieten wir keine Lerndienstleistungen an, welche von Feuerwehrangehörigen direkt gebucht werden können. Soll ein Kurs gebucht werden, gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten sind im folgenden Register erläutert.

  • Tunnel-Kurse (CH)

    Schweizer Feuerwehren, die in Nationalstrassentunnel und/oder in Bahntunneln zum Einsatz gelangen, melden die auszubildenden Feuerwehrangehörigen via die kantonalen Feuerwehrinspektorate an. Die gemeldeten Teilnehmer erhalten dann entweder direkt oder via der meldenden Stelle die Aufgebote zugestellt.



  • Tunnel-Kurse (International)

    Internationale Feuerwehr-Instanzen (z.B. eine Feuerwehrschulen) und Feuerwehren buchen die gewünschte Tunnel-Lerndienstleistung direkt bei der International Fire Academy und entsenden zum vereinbarten Zeitpunkt ihre Feuerwehrangehörigen zur Ausbildung bzw. zum Training.



  • Ausbildungs- und Einsatzmodule (CH)

    Feuerwehren buchen die gewünschten Ausbildungs- und Einsatzmodule direkt beim Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrum und entsenden zum vereinbarten Zeitpunkt ihre Feuerwehrangehörigen zur Ausbildung bzw. zum Training.



  • Kantonale Kurse (CH)

    Die kantonalen Feuerwehrinspektorate der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn nutzen unsere Ausbildungsinfrastruktur für ihre eigenen Kurse. Die Feuerwehren melden ihren Ausbildungsbedarf und ihre Teilnehmer dem kantonalen Feuerwehrinspektorat, welches dann die Aufgebote für die Kurse erlässt.



  • Nationale Kurse (CH)

    Nationale Veranstalter wie die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) oder der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV) bieten eigene Kurse auf der Ausbildungsinfrastruktur des Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrums an. Die Feuerwehren melden dem Veranstalter ihren Ausbildungsbedarf und die Teilnehmer. Der Veranstalter bietet dann die Teilnehmer für den jeweiligen Kurs auf.



  • Nutzung der Ausbildungsinfrastruktur durch Feuerwehren

    Nebst der Buchung von fix-fertigen Ausbildungs- und Einsatzmodulen können Feuerwehren auch die Ausbildungsinfrastruktur nutzen und eigene Ausbildungs- und Trainingseinheiten organisieren. In diesem Fall vereinbart die Feuerwehr das gewünschte Programm mit uns und bietet ihre Feuerwehrangehörigen direkt auf.



Bei Fragen hilft Ihnen unsere Kursadministration gerne weiter (Tel. +41 62 386 11 11 oder E-Mail contact(at)ifa-swiss.ch).